Markenschutz

Markenschutz

Schützen Sie Ihre Marke. Sie ist Ihr Kapital.

Sinn und Zweck
des Markenschutzes

Beim Aufbau bzw. der Expansion eines Unternehmens spielt die Marke eine fundamentale Rolle. Dank der Marke ist das Publikum einerseits in der Lage, das eigene unternehmerische Angebot von jenem der Konkurrenz zu unterscheiden. Andererseits tritt der Unternehmer mittels der Marke in direkte Kommunikation mit seinen Abnehmern. Im Idealfall verbindet das Publikum mit der Marke bestimmte, vom Inhaber bewusst gewählte Assoziationen und Werte, die für beide Seiten von Relevanz sind.

Markenrecherche und
Markenregistrierung

Damit Ihre Marke diese Kennzeichnungs- und Unterscheidungs- aber auch Kommunikationsfunktion wahrnehmen kann, muss sie zunächst einmal registriert werden; in der Schweiz oder International, je nach bestehendem oder geplanten Einsatzbereich. Damit ihre Marke nicht in den Schutzbereich einer vorbestehenden, Marke fällt und deshalb ein jur. Konflikt droht, empfehle ich vor der Eintragung eine sog. Markenrecherche. Darin werden für Sie relevante Markenregister nach ähnlichen oder identischen Marken durchsucht bzw. analysiert, um mögliche Markenkollisionen und damit kostspielige Prozesse zu vermeiden. LB hat jahrelange Erfahrung mit dem teilweise sehr technischen Verfahren der Markeneintragung bzw. der Auswertung einer Markenrecherche und sorgt dafür, dass Sie sich auf Ihr Kerngeschäft konzentrieren können.

Markenüberwachung
und eigentlicher
Markenschutz

Im Verlauf eines „Markenlebens“ werden Sie viel Zeit und Geld in Ihre Marke investieren. Bei professioneller Markenführung gewinnt Ihre Marke dadurch an Wert. Umso wichtiger ist es, Ihre Marke gegen unerlaubte „Annäherungen“ zu schützen. In diesem Zusammenhang empfehlt LB eine sog. „aktive Markenüberwachung“. Damit stellen Sie sicher, dass in den für Sie relevanten Markenregistern keine neue Marken eingetragen werden, welche Ihre vorbestehenden Markenrechte verletzen könnten. Eine rasche Reaktion auf eine „problematische Neuanmeldung“ lohnt sich, denn innerhalb von drei Monaten nach Anmeldung haben Sie die Möglichkeit Widerspruch zu erheben. Damit lösen Sie einen sog. Widerspruchsverfahren beim Markenamt aus, welches den Konflikt neutral beurteilen wird. Verpassen Sie diese Frist, ist nur noch eine Klage vor Gericht möglich, welche im Vergleich kostenintensiver ausfällt. LB unterstützt Sie bei der Markenüberwachung und sorgt dafür, dass Sie zeitnah Ihre Markenrechte verteidigen können. Eine rasche Reaktion ist im Übrigen auch unter dem Gesichtspunkt der „Marktverwirrung“ bzw. der Aufrechterhaltung eines „exklusiven Kommunikationskanals“ mit Ihren Abnehmern unbedingt zu empfehlen.